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   BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69   

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https://dejure.org/1971,6115
BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69 (https://dejure.org/1971,6115)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1971 - I ZR 44/69 (https://dejure.org/1971,6115)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1971 - I ZR 44/69 (https://dejure.org/1971,6115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines Wortes in einer Werbung ohne direkten Hinweis auf Tatsache, dass es sich um diese Sache handelt - Irreführung durch die Verwendung des Wortes "Kaffee-Extrakt" - Lebensmittelrechtliche Vorschriften als wettbewerbsrechtlicher Schutz - Wettbewerbsrechtliche ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Eine rechtlich nicht ins Gewicht fallende Minderheit, die mit der Ankündigung eine irrige Vorstellung verbindet, kann für die Anwendung des § 3 UWG außer Betracht bleiben (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; 27, 1, 10 - Emaille-Lack).

    Denn, wie die Revision der Klägerin insoweit mit Recht rügt, hat das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung übersehen, daß auch objektiv richtige Angaben nach § 3 UWG unzulässig werden, wenn sie bei einem nicht unerheblichen Teil der Verkehrskreise einen unrichtigen Eindruck hervorrufen (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa).

  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 230/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften bezwecken zwar den Schutz der Verbraucher und damit der Allgemeinheit (BGH GRUR 58, 32, 33 - Haferschleim; BGHSt BB 54, 299, 300 - Rumverschnitt); sie dienen jedoch nicht den Interessen der Mitbewerber und wollen diese nicht vor Benachteiligungen schützen (OLG Düsseldorf aaO).

    Wettbewerbsrechtlich können die lebensmittelrechtlichen Vorschriften - und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Schutz der Mitbewerber dienen (vgl. BGH GRUR 64, 269, 271 - Grobdesin) - im Rahmen des § 1 UWG regelmäßig nur unter dem Gesichtspunkt eines ungerechtfertigten Vorsprungs vor den gesetzestreuen Mitbewerbern (vgl. BGH GRUR 58, 32, 33 - Haferschleim) und im Rahmen des § 3 UWG im allgemeinen nur durch ihre Auswirkungen auf die Verkehrsauffassung von Bedeutung werden (vgl. BGH aaO; ferner BGH GRUR 58, 492, 496 - Eispralinen).

  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Denn die Anwendung des § 3 UWG setzt voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich die Eigenschaften fehlen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs erwarten läßt (vgl. BGH GRUR 67, 30, 32 - Rum-Verschnitt; 67, 600, 601 - 602 - Rhenodur; 69, 280, 281 - Whisky).
  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 52/67

    Scotch Whisky

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Denn die Anwendung des § 3 UWG setzt voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich die Eigenschaften fehlen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs erwarten läßt (vgl. BGH GRUR 67, 30, 32 - Rum-Verschnitt; 67, 600, 601 - 602 - Rhenodur; 69, 280, 281 - Whisky).
  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Denn die Anwendung des § 3 UWG setzt voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich die Eigenschaften fehlen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs erwarten läßt (vgl. BGH GRUR 67, 30, 32 - Rum-Verschnitt; 67, 600, 601 - 602 - Rhenodur; 69, 280, 281 - Whisky).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Das ist u.a. der Fall, wenn eine bei allen gleichartigen Waren vorhandene Beschaffenheit als eine Besonderheit des eigenen Erzeugnisses des Werbungtreibenden herausgestellt wird, so daß der mit dieser Werbung angesprochene Verkehr von einem besonderen Vorzug und einem Sondervorteil der so angebotenen Ware ausgehen muß (BGH GRUR 61, 288, 293 - Zahnbürsten).
  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Dabei muß es sich auch nach der Neufassung des § 3 UWG um Angaben über solche Eigenschaften handeln, durch die die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen beeinflußt werden können (BGH GRUR 70, 517, 519 - Kölsch Bier).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Denn die - zum angesprochenen Verkehrskreis zugehörigen - Richter haben hier auf Grund ihrer eigenen Lebenserfahrung festgestellt, daß sie selbst einer Täuschung unterliegen würden (BGH GRUR 63, 539, 541 - echt skai).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Eine rechtlich nicht ins Gewicht fallende Minderheit, die mit der Ankündigung eine irrige Vorstellung verbindet, kann für die Anwendung des § 3 UWG außer Betracht bleiben (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; 27, 1, 10 - Emaille-Lack).
  • BGH, 24.04.1970 - I ZR 69/68

    Schadensersatzpflicht wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz - Verschleierte

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69
    Diese Beurteilung entspricht dem vom erkennenden Senat gebilligten Grundsatz, daß bei einem beiderseitigen, im wesentlichen gleichzeitigen sowie nach Art und Umfang gleichartigen Wettbewerbsverstoß ein Schadenseintritt zumindest nicht wahrscheinlich ist (BGH WRP 70, 310, 312 - Beiderseitiger Rabattverstoß).
  • BGH, 25.04.1958 - I ZR 84/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 71/62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsverletzung

  • BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70

    Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen

    Auch die in Frage stehende Ortsbezeichnung San Remo ist - trotz der grundsätzlich gebotenen strengen Anforderungen (oben Ziff. II) - als geographische Herkunftsbezeichnung für die Herstellung und den Vertrieb von Waren, insbesondere von Herren- und Knabenbekleidungsstücken nicht von solcher Bedeutung, daß eine prozentual geringe Irrtumsanfälligkeit noch als rechtlich relevant angesehen werden könnte, zumal dem Verbraucher in der Werbung häufig Bezeichnungen von Waren mit Ortsnamen entgegentreten, die ohne Herkunftshinweis nur allgemein die Vorstellung von Luxus und Exklusivität erwecken (vgl. BGH GRUR 63, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad; siehe ferner BGH vom 19. Februar 1971 - I ZR 44/69 - Nescafe, wo es als rechtsfehlerfrei gebilligt worden ist, daß das Berufungsgericht 3 % der Befragten als nicht ins Gewicht fallende Minderheit angesehen hat).
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